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Beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise zu unseren einzelnen Dienstleistungen in bezug auf die Wahrung der Rechte Dritter.
Das neue europäische Urheberrecht der Richtlinie 2001/29/EG vom 22.06.2001 wurde in deutsches Recht umgesetzt. Marcos Musik Projekt hat damit einhergehend die hier angebotenen Dienstleistungen auf ihre weiterhin rechtliche Zulässigkeit überprüft. Da unseren Dienstleistungen das Prinzip des Rechts auf private Vervielfältigung zugrunde liegt (kein gewerblicher Gebrauch, geringfügige Stückzahlen) und unsere Dienstleistungen lediglich dazu dienen, dass der Rechteinhaber sein Recht zur Aufnahme der von ihm rechtmäßig erworbenen Tonträger zum privaten Gebrauch ausübt, und zwar in hochwertiger Qualität, und dabei keine Kopierschutzverfahren umgangen werden, sehen wir derzeit keinen Konflikt unseres Angebots mit den Bestimmungen der Richtlinie 2001/29/EG zum Tragen kommen. (siehe auch Artikel 5 Absätze 2, 4 und 5 der Richtlinie)
Das oben Besagte deckt sich auch mit der neuen europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die zur Zeit auf europäischer Ebene beschlossen und in absehbarer Zukunft in deutsches Recht umgesetzt werden wird.
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